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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Pensionsvertrag der Tierpension Petra Bennemann

Der Überbringer des Tieres versichert hiermit,

  1. dass er der Eigentümer- oder dessen Beauftragter- des Tieres ist,
  2. dass das Tier frei von Parasiten ist, keine ansteckenden Krankheiten hat/hatte und nach seinem Wissen nicht mit solchen Tieren Kontakt hat/hatte,
  3. dass das Tier keine bösartigen Eigenschaften hat, und den im Vertrag beschriebenen Eigenschaften entspricht (Verträglichkeit mit Artgenossen)
  4. dass das Tier einen gültigen Impfausweis besitzt

Der Impfausweis verbleibt für den Zeitraum der Unterbringung in der Tierpension.

Falls das Tier während des Aufenthaltes erkrankt oder verunfallt und eine Behandlung / Operation notwendig wird, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass das Tier vom Haustierarzt behandelt wird, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Eigentümer wird die entstehenden Kosten des Tierarztes übernehmen und zusätzlich zu dem hier vereinbarten Entgelt bezahlen. Dies gilt auch für eine eventuell notwendige medikamentöse Nachbehandlung durch die Tierpension Petra Bennemann.

Für die Folgen von unvorhersehbaren Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres haftet die Tierpension Petra Bennemann nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Das Gleiche gilt für Ansprüche Dritter gegen den Eigentümer des Tieres, die aus Ereignissen während der Vertragszeit resultieren. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.

Sollte das Tier acht Tage nach dem vereinbarten Abholtermin und nach vergeblicher Aufforderung mit Fristsetzung nicht abgeholt worden sein, kann über das Tier anderweitig verfügt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Eigentümer des Tieres.

Falls Kleingruppen- oder Rudelauslauf gewünscht und vereinbart wird, übernimmt  die Tierpension Petra Bennemann aufgrund des erhöhten Risikos keinerlei Haftung bzgl. Schäden an dem Tier und bzgl. Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, der Tierpension nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung entstanden sind.

Die Pensionskosten sind beim bringen des Tieres in bar, im Voraus zu zahlen.

Für Decken, Körbchen  und mitgebrachtem Spielzeug, übernimmt  die Tierpension Petra Bennemann keine Haftung.

Bei Vertragsrücktritt sieben Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag, werden 50 % der Pensionskosten, bei drei Tagen 70 % der Pensionskosten fällig, die für den gebuchten Zeitraum erhoben werden.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.